Allgemeine Einlieferungsbedingungen für die
Versteigerung von Gegenständen

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Allgemeinen Einlieferungsbedingungen (nachfolgend „Geschäftsbedingungen“) gelten für die Versteigerung vom Einlieferer eingereichter Gegenstände im Rahmen einer Online-Auktion über die Plattform www.auctionet.com durch Stockholms Auktionsverk Hamburg GmbH oder Stockholms Auktionsverk Köln GmbH (nachfolgend „Stockholms Auktionsverk“) als Kommissionär.
1.2 Der Anwendung allgemeiner Verkaufsbedingungen gewerblicher Einlieferer, die von diesen Geschäftsbedingungen abweichen, widerspricht Stockholms Auktionsverk hiermit ausdrücklich.
1.3 Stockholms Auktionsverk hat das Recht, eingereichte Gegenstände bei einer Auktion zu versteigern, die nach Einschätzung von Stockholms Auktionsverk die besten Ergebnisse liefern oder aus anderen Gründen am besten geeignet sind.
1.4 Stockholms Auktionsverk ist nicht dafür verantwortlich, dass die Plattform der ausgewählten Online-Auktion und jede ihrer Funktionen immer, überall und für alle Nutzer verfügbar sein wird.
1.5 Für die Versteigerung der Gegenstände, muss zwischen Stockholms Auktionsverk und dem Einlieferer ein schriftlicher Versteigerungsauftrag in Form eines Kommissionsvertrags („Versteigerungsauftrag“) abgeschlossen werden.
1.6 Ein Widerruf des Versteigerungsauftrages muss schriftlich erfolgen. Wenn der Einlieferer den Versteigerungsauftrag widerruft, muss er Stockholms Auktionsverk die Kosten für die Bearbeitung und Bewertung der Gegenstände usw. entsprechenden gemäß Punkt 4.1 auf den Angebotspreis berechnet Gebühren erstatten. In keinem Fall ist der Einlieferer ohne Zustimmung von Stockholms Auktionsverk berechtigt, den Versteigerungsauftrag später als drei Tage vor Beginn der öffentlichen Präsentation des Artikels zu widerrufen.

2. EINLIEFERUNG

2.1 Der Einlieferer wird Gegenstände während der Dauer des Versteigerungsauftrages nicht über andere Auktionshäuser oder anderweitig zur Versteigerung anbieten. Er trägt die Verantwortung, dass er an den Gegenständen, die er Stockholms Auktionsverk zur Versteigerung anbietet, das uneingeschränkte Eigentumsrecht besitzt oder, wenn ein Gegenstand Eigentum eines Dritten ist, dass der Einlieferer das uneingeschränkte Recht zur Versteigerung und zur Entgegennahme des Kaufpreises dafür besitzt. Der Einlieferer steht auch dafür ein, dass eingereichte Gegenstände in jeglicher Hinsicht frei von Rechten Dritter sind.
2.2 Wenn der Einlieferer nicht Eigentümer von Gegenständen ist, die er zur Versteigerung anbietet, muss er Stockholms Auktionsverk über die Eigentumsverhältnisse informieren und gegebenenfalls seine Befugnis zur Vertretung aller Eigentümer der Gegenstände durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen. Stockholms Auktionsverk ist nicht verpflichtet, die Berechtigung des Einlieferers zur Versteigerung der Gegenstände zu prüfen.
2.3 Der Einlieferer, der Gegenstände anbietet, ist verpflichtet, Stockholms Auktionsverk über bekannte Fehler und Mängel der angebotenen Artikeln zu informieren. Dies gilt auch, wenn der Einlieferer nicht Eigentümer der Gegenstände ist.
2.4 Stockholms Auktionsverk behält sich das Recht vor, einseitig und ohne Anspruch auf Entschädigung des Einlieferers den Versteigerungsauftrag für ein bestimmtes Objekt zu kündigen, wenn erhebliche Zweifel an der Echtheit des Objekts, dem Eigentum an dem Objekt oder Richtigkeit anderer relevanter Informationen bestehen.
2.5 Der gesamte Transport von Gegenständen zum und vom Stockholms Auktionsverk erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers.
2.6 Der Einlieferer ist auch dafür verantwortlich, dass Material, das er bei Einreichung von Gegenständen für die Versteigerung zur Verfügung stellt, wie z.B. Echtheitsbescheinigungen, Spezifikationen oder Gutachten (nachfolgend „Versteigerungsunterlagen“) echt und zutreffend sowie nicht irreführend ist und der Verkäufer alle Rechte daran hat. Stockholms Auktionsverk erhält eine kostenlose, nicht exklusive und unwiderrufliche Lizenz zur Nutzung der Versteigerungsunterlagen für die Dauer des Versteigerungsauftrages.

3. KATALOGISIERUNG

3.1 Stockholms Auktionsverk hat das uneingeschränkte Recht zu entscheiden, wie Objekte beschrieben und dargestellt sowie auf Bildern und im Internet präsentiert werden sollen.
3.2 Alle von Stockholms Auktionsverk angefertigten Fotos und Bilder sind Eigentum von Stockholms Auktionsverk und dürfen ohne besondere Vergütung auch für Zwecke verwendet werden, die nicht mit der Versteigerung in Zusammenhang stehen.

4. GEBÜHREN

4.1 Für jeden Auktionsgegenstand wird eine Provision in Höhe von 15 % inkl. MwSt. des Zuschlagsbetrags an Stockholms Auktionsverk gezahlt zuzüglich einer Pauschalgebühr von 20 EUR inkl. MwSt. für das Anfertigen von Fotos. Sollte ein Gegenstand nicht versteigert werden können, fällt keine Provision und keine Gebühr an.
4.2. Die Versicherungsgebühr beträgt 1,25 % inkl. MwSt. des versteigerten Betrags für jeden eingereichten Gegenstand.
4.3 Die Provision und die Gebühren werden bei der Abrechnung nach Punkt 7. in Abzug gebracht.

5. AUFBEWAHRUNG, VERSICHERUNG UND HAFTUNG

5.1 Eingereichte Gegenstände sind von Stockholms Auktionsverk gegen Schäden im Zusammenhang mit Einbruch, Feuer oder Wasserschäden sowie gegen Diebstahl oder Bruch bis zu einem Höchstwert versichert, der dem Angebotspreis nach Abzug der Versteigerungsgebühren nach Punkt 4. entspricht. Ein abweichender Versicherungswert kann gesondert schriftlich vereinbart werden.
5.2 Stockholms Auktionsverk ist dafür verantwortlich, dass die eingereichten Gegenstände sicher aufbewahrt werden.
5.3 Stockholms Auktionsverk kann nicht für Schäden an Glas und Rahmen von Bildern oder für natürliche Veränderungen natürlicher Materialien wie Ausbleichen von Papier und Rissen im Holz oder Abnutzung im Zusammenhang mit der Präsentation haftbar gemacht werden.
5.4 Stockholms Auktionsverk ist nicht verpflichtet, dem Einlieferer Schäden zu ersetzen, die den Versicherungswert des eingereichten Objekts gemäß Punkt 5.1 übersteigen.
5.5 Stockholms Auktionsverk hat das Recht, Schäden an Gegenständen zu reparieren statt eine Entschädigung zu zahlen, wenn sich der Wert dadurch nicht mindert.
5.6 Stockholms Auktionsverk haftet nur wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Weitergehende Ansprüche gegen Stockholms Auktionsverk (insbesondere mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie entgangener Gewinn oder Goodwill) sind ausgeschlossen, gleichgültig auf welchem Rechtsgrund sie beruhen. Dies gilt auch  für die Haftung für eingereichte Gegenstände. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Stockholms Auktionsverk, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung.

6. GEBOTE UND MINDESTPREISE

Die Gebote sind sichtbar, der Bieter hingegen verbleibt anonym. Alle Waren werden ungeachtet der Taxierung zum höchsten Gebot verkauft. Der Einlieferer kann jedoch bei der Einlieferung einen Mindestpreis vorschlagen. Es liegt im Ermessen des jeweiligen Auktionshauses, das gemäß unseren übergeordneten Richtlinien darüber entscheidet, ob ein Mindestpreis für eine Ware/ Dienstleistung festgesetzt werden kann/soll. Dem Einlieferer ist es nicht erlaubt, auf eigene Waren zu bieten. Wir behalten uns das Recht vor, Gebote zu löschen, falls wir einschätzen, dass die Gebotsabgabe nicht in Übereinstimmung mit unseren Richtlinien erfolgt ist.

7. ABRECHNUNG

7.1 Nach Beendigung der Auktion erhält der Einlieferer eine schriftliche Abrechnung.
7.2 Einlieferer sind für die korrekte steuerliche Handhabung und Abwicklung des Verkaufs selbst verantwortlich.

8. AUSZAHLUNG

8.1 Stockholms Auktionsverk wird den Kaufpreis vom Ersteigerer für Rechnung des Einlieferers einziehen. Die Auszahlung des Auktionsergebnisses an den Einlieferer erfolgt fünfundzwanzig (25) Bankarbeitstage nach Ende der Auktion unter der Voraussetzung, dass bis dahin die vollständige Zahlung des Kaufpreises vom Ersteigerer eingegangen ist und der Ersteigerer keine Gewährleistungsansprüche geltend oder vom gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat. Ist die Widerrufsfrist des Ersteigerers zum Zeitpunkt der regulären Zahlung noch nicht abgelaufen, verschiebt sich die Zahlung an den Einlieferer um bis zu drei (3) Bankarbeitstage nach Ablauf der Widerrufsfrist.
8.2 Hat der Ersteigerer innerhalb der Widerrufsfrist von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, wird der Verkauf abgebrochen und der Gegenstand zu unveränderten Versteigerungsbedingungen erneut zur Versteigerung angeboten.
8.3 Wenn der Ersteigerer zum Zeitpunkt gemäß Punkt 8.1 nicht die vollständige Zahlung des Kaufpreises geleistet oder Gewährleistungsansprüche geltend gemacht hat, wird der Verkauf annulliert, es sei denn, Stockholms Auktionsverk und der Einlieferer vereinbaren, die Durchsetzung des Kaufpreisanspruchs gegen den Ersteigerer. Stockholms Auktionsverk ist nicht verpflichtet, Maßnahmen gegen den Ersteigerer zu ergreifen, es sei denn, es wurde eine besondere Vereinbarung mit dem Verkäufer getroffen.
8.4 Stockholms Auktionsverk hat das Recht, etwaige Gegenansprüche gegen den Einlieferer mit der Zahlung an den Einlieferer zu verrechnen. Der Einlieferer ist nur berechtigt mit Ansprüchen von Stockholms Auktionsverk aufzurechnen, soweit seine Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

9. NICHT VERSTEIGERTE GEGENSTÄNDE

9.1 Wenn nicht anders vereinbart, hat Stockholms Auktionsverk das Recht, bei einer Auktion nicht versteigerte Gegenstände ohne vorherige Ankündigung erneut zur Versteigerung anzubieten. Wenn ein Gegenstand dreimal bei einer Auktion angeboten wurde, wird er nicht erneut bei einer Auktion angeboten. Gegenstände, die trotz weiterer Auktionsversuche nicht versteigert werden konnten, müssen vom Einlieferer spätestens fünf (5) Tage nach Ende der letzten Auktion und Mitteilung durch Stockholms Auktionsverk abgeholt werden.
9.2 Für nicht rechtzeitig abgeholte Gegenstände gemäß Punkt 9.1 wird eine Aufbewahrungsgebühr in Höhe von 5 EUR inkl. MwSt. pro Gegenstand und Kalendertag in Rechnung gestellt. Für Möbel und andere sperrige Gegenstände wird eine doppelte Aufbewahrungsgebühr erhoben. Außerdem hat Stockholms Auktionsverk das Recht, nicht abgeholte Gegenstände durch eine Spedition an den Einlieferer zurückzusenden. Sämtliche Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Einlieferers.
9.3 Stockholms Auktionsverk hat ein Zurückbehaltungsrecht an nicht versteigerten Gegenständen als Sicherheit für die Begleichung etwaiger Gegenansprüche gegen den Einlieferer.
9.4 Stockholms Auktionsverk ist außerdem berechtigt, vom Einlieferer nicht abgeholte Gegenstände zu verkaufen, wenn dem Einlieferer zuvor eine Nachfrist von weiteren fünf (5) Tagen gesetzt wurde, der Einlieferer auf die Folgen des Fristablaufs hingewiesen wurde und diese erfolglos abgelaufen ist. Der dabei erzielte Kaufpreisdient in erster Linie der Deckung der Kosten und Lager-/Versandgebühren und anschließend der Deckung etwaiger sonstiger Gegenansprüche von Stockholm Auktionsverk gegenüber dem Einlieferer. Ein etwaiger Überschuss muss an den Einlieferer gezahlt werden.

10. WIDERRUFSRECHT

Die Versteigerung von Gegenständen erfolgt ausschließlich über Online-Auktionen und daher gilt gemäß den Bestimmungen über Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge gegenüber Verbrauchern gemäß §§312 b ff. BGB ein Widerrufsrecht. Wenn der Ersteigerer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, behält sich Stockholms Auktionsverk das Recht vor, Gegenstände ohne vorherige Ankündigung an den Einlieferer erneut zur Auktion anzubieten, wobei Stockholms Auktionsverk gegenüber dem Einlieferer nicht verantwortlich ist, falls sich der Endpreises eines Gegenstands im Falle einer erneuten Versteigerung ändert. Wenn der Ersteigerer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, behält sich Stockholms Auktionsverk außerdem das Recht vor, etwaige bereits an den Einlieferer vorgenommene Auszahlungen zurückzufordern.

11. HAFTUNG FÜR FEHLER

11.1 Der Einlieferer ist für die Echtheit der Gegenstände verantwortlich. In Fällen, in denen ein Gegenstand nach Einschätzung von Stockholms Auktionsverk eine Fälschung darstellt, der Verdacht besteht, dass er mit Geldwäsche oder der Finanzierung von Terrorismus in Zusammenhang steht oder als gestohlen oder geplündert eingestuft werden kann, hat Stockholms Auktionsverk das Recht, dem Ersteigerer einen etwaigen bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuzahlen und vom Einlieferer Schadensersatz zu verlangen, soweit der Kaufpreis schon nach Punkt 8. an den Einlieferer ausgezahlt wurde. Bei der Einreichung eines mutmaßlich gefälschten Gegenstands wird die Polizei benachrichtigt.
11.2 Für den Fall, dass Stockholms Auktionsverk von dem Ersteigerer für Fehler oder Mängel an versteigerten Gegenständen in Anspruch genommen wird, hat Stockholms Auktionsverk das Recht, vom Einlieferer Erstattung in Höhe eines möglicherweise dem Ersteigerer aufgrund des Fehlers gewährten Schadensersatz zu verlangen. Entsprechendes gilt für den Fall einer Inanspruchnahme von Stockholms Auktionsverk durch Dritte, es sei denn Stockholms Auktionsverk hat die Inanspruchnahme durch den Dritten zu vertreten.
11.3 Da Stockholms Auktionsverk ausschließlich als Mittelsmann (Kommissionär) und/oder Vermittler fungiert, hat der Einlieferer grundsätzlich etwaige Ansprüche des Ersteigerers jeglicher Art zu erfüllen, es sei denn, der Anspruch beruht ausschließlich auf einem haftungsbegründenden Verhalten von Stockholms Auktionsverk.

12. PERSONENBEZOGENE DATEN

12.1 Personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, die der Einlieferer im Zusammenhang mit den Tätigkeiten von Stockholms Auktionsverk oder anderweitig im Rahmen des Versteigerungsauftrags mit Stockholms Auktionsverk angegeben hat, werden für die Vertragsdurchführung und zur Erfüllung der Verpflichtungen von Stockholms Auktionsverk im Zusammenhang mit Online-Auktionen verwendet, um die Auktion durchführen zu können und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Die übermittelten personenbezogenen Daten können durch Erhebung aus privaten und öffentlichen Registern aktualisiert und ergänzt werden.
12.2 Personenbezogene Daten können für angegebene Zwecke an die Muttergesellschaft von Stockholms Auktionsverk (Auction Network Sweden AB, Org.-Nr. 556859-5150, Grev Turegatan 44, 114 38 Stockholm) übermittelt werden.
12.3 Einlieferer haben das Recht, auf schriftliche Anfrage schriftliche Informationen darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten Stockholms Auktionsverk registriert hat und wie diese Daten verwendet werden. Einlieferer haben außerdem das Recht, von Stockholms Auktionsverk die Berichtigung oder Entfernung falscher Informationen über den Einlieferer zu verlangen.
12.4 Im Falle von Änderungen der registrierten Informationen muss der Einlieferer dies Stockholms Auktionsverk mitteilen.

13. HÖHERE GEWALT

Stockholms Auktionsverk ist für die Nichterfüllung vertraglicherer Verpflichtungen nicht verantwortlich, wenn dies auf einem Umstand höherer Gewalt beruht und dieser Umstand die rechtzeitige Erfüllung verhindert oder erheblich erschwert. Als befreiende Umstände gelten unter anderem Kriegshandlungen, Währungseinschränkungen, Mangel an Transportmitteln, Feuer, behördliche Maßnahmen, geänderte Gesetze, Arbeitskonflikte, allgemeine Warenknappheit, Treibstoffknappheit, Unfälle oder ähnliche Umstände. Stockholms Auktionsverk hat in einem solchen Fall den Einlieferer unverzüglich von den Auswirkungen eines befreienden Umstandes zu informieren. Verzögert sich die Erfüllung einer bestimmten Verpflichtung durch Stockholms Auktionsverk aufgrund dieser Umstände um mehr als drei Monate, hat der Einlieferer das Recht, den Versteigerungsauftrag schriftlich zu widerrufen, ohne dass Stockholms Auktionsverk dadurch zu Schadensersatz verpflichtet wird.

14. SONSTIGES

14.1 Für den Fall, dass ein Einlieferer als Verbraucher handelt, gelten zwingende Bestimmungen des Verbraucherschutzrechts, wenn und soweit dieses zwingende Bestimmungen vorsieht, die für den Einlieferer vorteilhafter sind als diese Geschäftsbedingungen.
14.2 Diese Geschäftsbedingungen sowie alle sonstigen vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Stockholms Auktionsverk, sofern der Einlieferer Unternehmer ist.
14.3 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl in vollem Umfang wirksam, ohne dass sie in irgendeiner Weise beeinträchtigt oder außer Kraftgesetzt werden. Die Parteien sind sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bewusst, wonach eine salvatorische Klausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit §139 BGB in vollem Umfang aufzuheben. Anstelle der unwirksamen, rechtswidrigen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelung gelten, die der unwirksamen, rechtswidrigen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
14.4. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
14.5 Bei Beschwerden, bei denen die Parteien keine Einigung erzielen können, haben Einlieferer, die Verbraucher sind und ihren Wohnsitz in der EU haben, die Möglichkeit, sich an die Universalschlichtungsstelle des Bundes(https://www.universalschlichtungsstelle.de/) zu wenden. Der Einlieferer kann auch die Beschwerdeplattform der Europäischen Kommission nutzen, die auf der Website der Europäischen Kommission unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ verfügbar ist.

Diese Bedingungen gelten ab dem 01.03.2024

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